Verbesserungsprojekte

~ Verbesserungsprojekte ~

Renaturierung

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Verein: Angler Club Freundschaft Lampertheim

Bundesland: Hessen

Gewässer: Vereinsgewässer Heideweiher

 

Errichten eines Laichschongebietes/Flachwasserzone am Heideweiher 1. Der Heideweiher Der Heideweiher ist eine ehemalige Kiesgrube und liegt in der Gemarkung „Lam-pertheimer Heide“, Der Heideweiher wurde vom ACF Lampertheim 1970 zuerst gepachtet und 1981 käuflich erworben. Nach Kauf des Heideweihers wurde die ehemalige Kiesgrube nach den Vorgaben des Kreises Bergstraße rekultiviert. Der Heideweiher hat eine Ausdehnung von ca. 220 m in SW-NO-Richtung und eine Breite von ca.120 m. Im nördlichen Drittel ist das Gewässer durch eine ca. 35 m vor-springende Landzunge gegliedert. Eine umlaufende Flachwasserzone von bis zu 1 m Wassertiefe ist überwiegend weniger als 1,5 m breit. An die Flachwasserzone folgt eine umlaufende tiefere Zone von 4 m bis 5 m Wassertiefe. In der Mitte des Sees ist das Gewässer stellenweise nur 2 m bis 3 m tief. Die tiefsten Stellen mit ca. 6 bis 7 m befinden sich an der West- und Nordseite. In Jahren mit einem niedrigeren Gewässerstand ist eine Flachwasserzone daher kaum ausgeprägt. 2. Ziel des Projektes Besonders in Jahren mit niedrigen Wasserständen ist zu beobachten, dass die Ergebnisse der Laichtätigkeit der Fische unterdurchschnittlich ausfallen. Insbe-sondere bei den Weißfischarten, z.B. Rotaugen, Rotfedern, Ukelei usw. sind deutlich weniger Jungfische festzustellen. Dies ist auf die während des niedrigen Wasser-standes reduzierten Flachwasserzonen- und den fehlenden Schutz durch Uferbepflanzungen zurückzuführen. Daher soll der Uferbereich durch eine ausgedehnte Flachwasserzone ergänzt werden. Bei der Herstellung der Flachwasserzone soll auf die Einbringung von externen Bodenmaterials verzichtet –und nur bereits vorhandenes Bodenmaterial verwendet werden. Um dieses Ziel zu erreichen bietet sich der nördliche Teil vorspringende Landzunge an. Das Biotop der vorspringenden Landzunge soll so umgestaltet werden, dass eine zusammenhängende Flachwasserzone (ca. 300 qm); mit einer Brutinsel mit ca. 5m Durchmesser entsteht. Die Insel bietet einen Ruhe- bzw. Nistplatz für Wasservögel. Wir erwarten zudem, dass sich die Insel im Zusammenwirken mit der Flachwasserzone als Abgrenzung zum tieferen Freiwasser positiv auf den Wasseraustausch im Heideweiher auswirkt. In der Flachwasserzone versenktes Totholz soll zusätzliche Laichmöglichkeiten schaffen. Die Flachwasserzone wird anschließend als Laichschongebiet ausgewiesen. 3. Projektbeschreibung Zur Schaffung der Flachwasserzone ist kein Eintrag von zusätzlichem Erdmaterial von außen erforderlich. Die Landzunge bietet ausreichend Material um die angestrebte Fläche von ca. 300 qm der Flachwasserzone zu erreichen. Die Flachwasserzone wird durch eine Ummodellierung der Landzunge geschaffen. Es wird jedoch nur ca. 90 % der Landzunge für die Flachwasserzone genutzt. Die Spitze der Landzunge wird als kleine Insel mit ca. 5 m Durchmesser im Gewässer verbleiben. Die Errichtung der Flachwasserzone erfolgt in 8 Schritten. 1. Schritt: Entfernung des Schilfgürtels, Brombeerbewuchs und Weidebäume einschließlich Wurzelwerk auf der gesamten Landzunge 2. Schritt: Entfernung der Brombeeren entlang des Betriebsweges unter Schonung des bestehenden Schilfgürtels. 3. Schritt: Anlegen einer 1,5m breiten Berme, welche einen möglichst flachen Übergang zum Wasser gewährleisten soll, damit sich ein breiter und robuster Schilfbewuchs bilden kann. 4. Schritt: Entfernung der Grassoden, ca.15 cm stark. 5. Schritt: Vormodellierung der Insel 6. Schritt: Gleichmäßige Verteilung der vorhandenen Erde von der Insel ab, links und rechts der Landzunge bis auf Wasserniveau. 7. Schritt: Fertigmodellierung der Insel 8. Schritt: Gleichmäßige Verteilung der Erde, links und rechts der Landzunge, bis zu einer Wassertiefe von 1 m. Hierbei ist ein sachter Anstieg sowohl zur Insel als auch zum Land hin herzustellen. 4. Projektrealisierung Damit eine Förderung durch die „Oberfischerei Behörde“ möglich ist, musste das Projekt erst durch die UNB genehmigt werden. Hierzu wurde eine Eingriffs- und Ausgleichbilanz erstellt. Zeitlicher Ablauf Im Frühjahr 2019 wurde die Idee geboren, eine Flachwasserzone zu errichten. Die Voraussetzungen für eine Flachwasserzone wurden mit unserem VHF diskutiert. Anschließend wurde mit der Grobplanung begonnen. Um die Förderungswürdigkeit und deren Bedingungen festzustellen, wurde die Grobplanung mit der OFiB diskutiert. Daraufhin fanden Vorgespräche mit der UNB statt, ob die Baumaßnahme überhaupt genehmigungsfähig ist. Die UNB stellte die Bedingung, dass eine E/A-Bilanzierung vorgenommen werden muss. Zu Beginn 2020 wurde die Detailplanung vorgenommen. Anhand der Detailplanung war eine erste realistische Kostenabschätzung möglich, ob die Maßnahme überhaupt vom Verein finanziell gestemmt werden kann. Anschließend wurde die technische Realisierbarkeit untersucht. Nach positiven Ergebnissen konnte im August/September eine E/A-Bilanz erstellt werden und nach Komplettierung der Planungsunterlagen konnte der Antrag auf Genehmigung bei der UNB gestellt werden. Im November erfolgte schließlich die Genehmigung. Noch im November wurden 3 Fachfirmen zum Angebot aufgefordert. Nach Angebotsauswertung wurde Ende Dezember die Förderung bei der OFiB beantragt. Bereits Anfang 2021 kam die Nachricht, unser Antrag ist bearbeitet und wir können mit den Arbeiten beginnen. Daraufhin wurde der Gewinner der Ausschreibung beauftragt die Arbeit noch vor Beginn der Brut- und Setzzeit bis zum 28.02.2021 auszuführen. Schließlich konnten die Arbeiten wegen des guten Wetters in der KW 8 ausgeführt- und abgeschlossen werden. Die beigefügten Bilder zeigen den ursprünglichen Zustand und den jetzigen Ist-Zustand.